Von Dahlem nach Karlsruhe

Susanne Baer war Verfassungsrichterin – und OSI-Studentin

VON FINN POHST

Das Büro an der Humboldt-Universität liegt im dritten Stock. Die Sekretärin bittet mich herein. Durch das Fenster blickt man auf Unter den Linden. An den Wänden Bücherregale: Juristisches dicht an dicht. Dann kommt Susanne Baer.

Sie sagt, dass sie den Termin für das Gespräch per Mail abgesagt hat. In mir erstarrt alles. Wie unangenehm! „Jetzt sind Sie hier, mal gucken, wie weit wir kommen.“, sagt Baer, und so beginnt das Gespräch. 

Am Anfang ihres Studiums war sie unsicher, in welche Richtung es beruflich gehen sollte. Das Jurastudium empfand sie als interessant, aber oft eindimensional und recht konservativ. Baer vermisste Antworten auf die großen Fragen nach den politischen Verhältnissen. Doch sie wurde fündig: „Das Otto-Suhr-Institut zeichnete sich durch das interessanteste interdisziplinäre Angebot aus. Dort durfte man sich mit ökonomischen Fragen, internationaler Politik, politischer Theorie und den Anfängen der Frauenstudien beschäftigen.“ Mit Jura ergab das für Baer den idealen Mix.

Vieles am OSI ist ihr gut in Erinnerung: Marxistische Theorie mit dem linken Johannes Agnoli oder internationale Politik mit der konservativeren Helga Haftendorn: „Gerade dieses Gleichzeitige der mehreren Perspektiven fand ich gut.“ 

Das OSI war seiner Zeit voraus – mit Frauenstudien und globalen Fragen: „Das war eher die Avantgarde. Das kriegte man woanders nicht.“

Nach dem Studium schlug Baer eine rechtswissenschaftliche Karriere ein – mit Promotion, Habilitation und ersten Stellen als Professorin. 

Die Zeit am OSI war dabei hilfreich: Einblicke in Statistik oder Neo-Institutionalismus brachten ihr ein tieferes Verständnis von Organisationen und Governance, und das ermöglichte es ihr „staatsrechtliche oder europarechtliche oder völkerrechtliche Probleme mit einer Tiefenschärfe zu sehen, die ich sonst vielleicht nicht gehabt hätte“.

Das half auch später, nach der Krönung ihrer Karriere durch Wahl ins Bundesverfassungsgericht: „Im Verfassungsgericht war dieses Wissen besonders wichtig, weil es oft darum geht, die empirische Wirklichkeit zu verstehen. Da ist es schon sehr wertvoll, wenn man sich mal mit Sozialwissenschaften beschäftigt hat.“ 

In seinem Klima-Urteil setzte sich das Gericht 2021 mit der Frage auseinander, ob der Gesetzgeber die Freiheit der jungen – und der künftigen – Generationen ausreichend schützt. Baer wirkte am Urteil mit und betont die hohen Hürden für die Feststellung einer Verfassungsverletzung: Die aus dem Grundgesetz resultierende Schutzpflicht des Gesetzgebers wäre nur bei Untätigkeit, untauglichen Mitteln oder offensichtlich unzureichendem Schutz von Leben und Gesundheit verletzt.

Dies sei stets im Wandel. Ob die aktuellen Bemühungen der Politik gegen den Klimawandel “heute noch genügen würden, müsste man erneut prüfen.”

Die politische Rolle von Karlsruhe steht für Baer außer Frage: „Das Gericht wurde erfunden, um sich in die Politik einzumischen. Aber die Art und Weise, wie es sich einmischt, ist juristisch. Es kann sich nicht aussuchen, was auf die Agenda kommt.“ Es gilt der Grundsatz: ‘Wo kein Kläger, da kein Richter‘.

Dr. Susanne Baer, geboren 1964 in Saarbrücken, studierte ab ‘83 an der FU Jura und Politik. Auf Vorschlag der Grünen war sie von 2011 bis ’23 Richterin am Bundesverfassungsgericht und schrieb dazu das Buch ”Rote Linien”. Inzwischen lehrt sie wieder an der HU sowie in London und Ann Arbor.

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